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Der Unimog (Universal-Motor-Gerät) ist Landwirtschaftsmaschine, Straßen- und Bauarbeiter zugleich. Kaum ein Fahrzeug wird in so vielen Bereichen eingesetzt. Wenn so ein Kraftpaket die 30 Jahre-Marke überschreitet verdient es besonderen Schutz.
Wir versichern Unimogs bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Der maßgeschneiderte Schutz unserer Oldtimer-Versicherung lässt bei Liebhabern klassischer Fahrzeuge keine Wünsche offen.
Fans klassischer Boliden kommen bei uns günstig weg: Sie zahlen nur im Zulassungszeitraum Beiträge für Ihre Versicherung - das gilt auch bei Saisonkennzeichen.
Wir schützen Ihren Klassiker vor den finanziellen Folgen zahlreicher Schäden und Risiken: Tierbiss, Vandalismus und Transportschäden und noch viel mehr.
Auch eine Oldtimer-Versicherung besteht aus der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung und der freiwilligen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Hier lesen Sie, wie wir Ihren Oldie-Unimog vor den finanziellen Folgen von Schäden schützen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Schäden an Anderen, deren Sachen oder Vermögen verursachen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung stehen wir Ihnen europaweit mit 100 Mio. € Deckungssumme zur Seite.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung
Bereits ab der Teilkaskoversicherung verzichten wir bei Schäden auf den sogenannten "Einwand", oder die "Einrede" der groben Fahrlässigkeit und stehen Ihnen voll zur Seite.
In der Teilkaskoversicherung
Wenn Ihr "Mog" nicht selbst fährt, sondern transportiert wird, schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen von Transportschäden, sollte das Transportfahrzeug einen Unfall erleiden.
In der Teilkaskoversicherung
Wir leisten nach Zusammenstößen mit allen Arten von Tieren und kommt für die finanziellen Folgen der Schäden davon auf. Bei Tierbissen gilt dies unbegrenzt, sogar zuzüglich Folgeschäden bis 5.000 €.
In der Teilkaskoversicherung
Brand und Explosion, Entwendung, Diebstahl, Raub, Elementarschäden, Bruchschäden an der Verglasung, und-und-und: Unsere Oldtimerversicherung schützt Ihr Schmuckstück.
In der Teilkaskoversicherung
In der Vollkasko sind auch Schäden durch selbst verursachte Unfälle eingeschlossen - neben allen Leistungen der Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung ist freiwillig und deckt alle Leistungen der Teilkasko ab.
In der Vollkaskoversicherung
Bei einem Mindest-Selbstbehalt von 500 € sind in der Vollkaskoversicherung auch Eigenschäden an Ihrem Fahrzeug mitversichert.
In der Vollkaskoversicherung